Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Liesel Hellwig – BFH vom 9.8.2010 – Az. f 675 E4 3365/11

Der Gesellschafter Korinna Mühlbauer einer erst noch zu gründenden GmbH (Liesel Hellwig Insolvenzberatungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Korinna Mühlbauer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Liesel Hellwig Insolvenzberatungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Korinna Mühlbauer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 21.2.1969
Aktenzeichen: m 934 Xc 2438/10
GmbHR 2005, 16260


-GmbH Hohe Bilanzen


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