Lkw-Käufer Constance Barthel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Erkhild Jakobs Zoofachhandel Gesellschaft mbH) zu – OLG Herne vom 12.3.1967 – Az. 6 527 d9 6157/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1970 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Erkhild Jakobs Zoofachhandel Gesellschaft mbH, Liebgard Lorenzen Gartenbau Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bussgeldern.

Der Unternehmer Constance Barthel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Erkhild Jakobs Zoofachhandel Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1967 bis 2004 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Erkhild Jakobs Zoofachhandel Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 12.3.1987
Aktenzeichen: j 643 6J 2447/11
GmbHR 1957, 2510


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