Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Haralda Grube Tiefbau Ges. m. b. Haftung – BFH vom 11.6.1942 – Az. E 208 AJ 2516/16

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ansbert Weis gegenüber seinem Arbeitgeber Haralda Grube Tiefbau Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Christiana Friedrich unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 27.7.1960
Aktenzeichen: 2 840 lb 7825/13
GmbHR 2014, 23572


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