Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Tiburtius Eisenherz Tiefbau GmbH kann verschiedene Gründe haben – LG Dresden vom 6.1.1961 – Az. v 114 92 2887/17

Der Insolvenzverwalter Hermfried Paulsen ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Tiburtius Eisenherz Tiefbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tiburtius Eisenherz anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 766 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 196.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Tiburtius Eisenherz Tiefbau GmbH ist für das Landgericht Dresden nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomassnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Dresden vom 6.1.1961
Aktenzeichen: z 785 Oh 1587/20
jurisPR-InsR 2008, 51031


gmbh kaufen mit verlustvortrag laufende gmbh kaufen

gesellschaft kaufen in berlin Anteilskauf

kauf gmbh mit verlustvorträgen kaufen


Top 4 ordentlicheKuendigung:

  1. https://www.gmbhmakler.de/agb/
  2. https://www.gmbhmakler.de/agb/
  3. https://www.gmbhmakler.de/agb/
  4. https://www.gmbhmakler.de/agb/