Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Hubertine Hübner
Zwischen
Herlind Behrendt Design Gesellschaft mbH
Herne
vertreten durch die Geschäftsleitung Herlind Behrendt und Diether Mühlbauer
– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –
und
Herrn/Frau
Hubertine Hübner
Wohnhaft Koblenz
– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –
wird folgender Aufhebungsvertrag geschlos