Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Hubertine Hübner

Zwischen

Herlind Behrendt Design Gesellschaft mbH
Herne
vertreten durch die Geschäftsleitung Herlind Behrendt und Diether Mühlbauer

– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

und

Herrn/Frau

Hubertine Hübner

Wohnhaft Koblenz

– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

wird folgender Aufhebungsvertrag geschlos