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Eine Spedition ist ein Dienstleistungsunternehmen, das den Transport von Waren organisiert. Dies umfasst originär die Organisation der Beförderung im Güterverkehr. Der Spediteur ist dabei Anbieter der Transportleistungen per Lkw, Eisenbahn, Flugzeug, Transportrad, See- oder Binnenschiff, die er im Regelfall von Frachtführern (englisch carrier) einkauft und seinem Auftraggeber vermittelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines
2 Rechtsfragen
3 Leistungsangebot
4 Auftragsabwicklung
5 Logistische Dienstleistungen
6 Wirtschaftliche Aspekte
7 International

7.1 Vereinigtes Königreich
7.2 Irland
7.3 Vereinigte Staaten
7.4 Kanada

8 Siehe auch
9 Literatur
10 Einzelnachweise

Allgemeines

Speditionen bieten meist weitere auf die Beförderung und den Umschlag bezogene Dienstleistungen an. Nicht nur der Einkauf einzelner Beförderungsleistungen, sondern die Organisation komplexer Dienstleistungspakete aus Transport, Umschlag, Lagerung und logistische Zusatzleistungen steht im Mittelpunkt des Geschäfts einer modernen Spedition.

Das Speditionsgewerbe hat sich in zahlreiche Gruppen von Spezialisten gegliedert, die eine weite Bandbreite vom national wie international tätigen Seefracht-, Luftfracht-, Kraftwagen-, Bahn- und Binnenschifffahrts-Spediteur über Leistungsbereiche wie Lebensmittel-, Sammelgut-, Projekt- bis hin zum Zollspediteur abdecken. Trotz nuancierter Spezialangebote wickeln fast alle deutschen Speditionen ihre Geschäfte auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) als branchenübliche Allgemeine Geschäftsbedingungen ab. Nur dort, wo Verbraucher an der Transportabwicklung beteiligt sind, finden sich auch andere Geschäftsbedingungen, wie in der Möbel- und Umzugsspedition oder bei Paketdienstleistern.

Rechtsfragen

Das Handelsrecht regelt ausführlich einige Unternehmerarten, wozu auch die Spedition gehört. Allerdings wird im Handelsrecht als Rechtsbegriff das Nomen Agentis „Spediteur“ verwendet. Nach § 453 Abs. 1 HGB wird der Spediteur durch den Speditionsvertrag verpflichtet, die Versendung des Frachtgutes zu besorgen. Der Versender wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen (§ 453 Abs. 2 HGB); sie wird bei Übergabe des Frachtguts an den Frachtführer/Verfrachter fällig (§ 456 HGB). „Die Versendung zu besorgen“ bedeutet, dass der Spediteur als Vermittler gewerbsmäßig den Gütertransport durch Abschluss von Frachtverträgen mit Frachtführern und Verfrachtern besorgt, während die Frachtführer und Verfrachter den Transport tatsächlich durchführen.[1] Der Spediteur organisiert nach § 454 HGB die Bestimmung des Transportmittels und des Transportwegs, die Auswahl ausführender Unternehmer, den Abschluss der für die Versendung erforderlichen Fracht-, Lager- und Speditionsverträge sowie die Erteilung von Informationen und Weisungen an die ausführenden Unternehmer und die Sicherung von Schadensersatzansprüchen des Versenders. Auch die Transportversicherung und Verpackung des Gutes fällt in seinen Pflichtenkreis.

Der Spediteur kann auch als Frachtführer tätig werden, wenn er von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht (§ 458 HGB), eine Fixkostenspedition übernimmt (§ 459 HGB) oder die Beförderung eines Frachtgutes zusammen mit anderen Frachtgütern anderer Absender als Sammelladung eines Frachtvertrages übernimmt (§ 460 HGB). Sammelladungen zu bilden heißt, Sendungen mehrerer Versender zu sammeln, zu einer Ladung zusammenzufassen und sie mit einem Frachtvertrag zu versenden. Die logistische Bündelung kleinerer Sendungen zu Sammelladungen hat eine große verkehrswirtschaftliche Bedeutung.

Der Spediteur haftet im Rahmen der Obhutshaftung für den Sachschaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entsteht (§ 461 HGB). Er ist gemäß § 461 HGB, § 426 HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (etwa höhere Gewalt).

Geschäftsbedingungen

Die meisten Speditionen (und viele Frachtführer und Lagerhalter) in Deutschland arbeiten mit den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), die – soweit gesetzlich zulässig – teilweise Abweichungen von den Regelungen des HGB (z. B. im Bereich der Haftung) zugunsten der Spediteure, Frachtführer und/oder Lagerhalter vorsehen. Die letzten Fassungen der ADSp sind von 2003 und 2016. Im Oktober 2016 veröffentlichten der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) sowie diverse Verlader- und Transportverbände eine neue Version, die ADSp 2017, deren Anwendung ab 1. Januar 2017 empfohlen wird.[2]

Die ebenfalls auf dem Markt bisher weiter existierenden AGB, nämlich die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) (zuletzt Stand 2015), sowie die Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB) (zuletzt Stand September 2015) dürften ab 1. Januar 2017 auf dem Transportmarkt wahrscheinlich gar keine, allenfalls noch eine unwesentliche Rolle spielen, da deren jeweilige Herausgeber nunmehr auch die ADSp 2017 zur Anwendung empfehlen.

Darüber hinaus arbeiten viele Spediteure auf Grundlage der Logistik-AGB, um für nicht transportbezogene Logistikleistungen eine einheitliche rechtliche Grundlage zu schaffen.[3]

Ausbildung

Die Spedition entwickelt sich allgemein zu einem Logistikdienstleister. Der Ausbildungsberuf des Spediteurs hat erst im 19. Jahrhundert das Feld spezialisierter kaufmännischer Dienste aufgenommen. Heutiger Sprachgebrauch für den Ausbildungsberuf ist der Logistiker. Der Entwicklung von der reinen Spedition zum Logistikdienstleister wurde im Berufsbildungsgesetz Rechnung getragen, in dem der vormalige Ausbildungsberuf Speditionskaufmann seit dem 1. August 2004 die Bezeichnung Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung trägt.

Leistungsangebot

Die Spedition bietet heute ein sehr differenziertes Leistungsangebot, u. a.

Stückgutverkehr, Spediteursammelgutverkehre
Paket- und Expressdienste
Befrachtung fremder Lkw, nationale und internationale Verkehre
Güterfernverkehr mit eigenen Lkw (Selbsteintritt)
Bahnbefrachtung
Internationale Spedition
Luftfrachtspedition
Möbelspedition
Seefrachtspedition
Binnenschifffahrtsspedition
Gefahrgutabfertigung
Gefahrstofflagerung
Fahrzeugdistribution
Umzugsverkehr
Distributionslagerei
Massengutlagerei
Anlagen- und Projektspedition
Absatzlogistik
Beschaffungslogistik
Entsorgungslogistik
Messe- und Veranstaltungslogistik
Kontraktlogistik
Schwer- und Sondertransporte

Spediteure arbeiten in der Regel auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Von den ADSp werden nur speditionsübliche Dienstleistungen erfasst. Das betrifft alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte sind.

Viele Speditionen haben sich in den letzten Jahren zu Logistikunternehmen entwickelt. Sie organisieren nicht nur Transporte für ihre Kunden, sondern bieten diesen eine Fülle von logistischen Zusatzleistungen an, die z. B. mit der Zulieferung, Produktion und Distribution von Gütern zusammenhängen. Kennzeichnend hierfür ist, dass sie Tätigkeiten übernehmen, die unmittelbar mit der Produktion (z. B. Vormontagen), Konfektionierung, dem Handel mit Gütern (z. B. Regalservice) in Zusammenhang stehen. Wenn für dieses Geschäft keine speziellen Verträge (Kontraktlogistik) zwischen Spediteur und Kunde abgeschlossen werden, empfiehlt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) ergänzend zu den ADSp die Anwendung der Logistik-AGB (siehe auch Logistikvertrag).

Auftragsabwicklung

Funktionen und Aufgaben der Spedition zeigen ein weites Betätigungsfeld:

Besorgung von Transport- und Umschlagleistungen: Abschluss von Frachtverträgen mit Frachtführern oder Verfrachtern von Seeschiffen über Gütertransporte zu Lande, zu Wasser oder in der Luft einschließlich der Ausstellung der jeweiligen Fracht- und Begleitpapiere, Umschlag von Lademitteln zwischen Verkehrsträgern
Durchführung von Transport- und Umschlagleistungen: Frachtführertätigkeiten, insbesondere im gewerblichen Güterfernverkehr, Umschlagleistungen in eigenen oder fremden Anlagen, Durchführung von Überseetransporten mit gecharterten Schiffs- und Luftfrachtkapazitäten
Organisation und Durchführung von Stückgut-, Paket- und Expressdiensten: Bündelung kleiner Sendungen zu Sammelladungen im Hauptlauf und Verteilung am Zielort in nationalen und europäischen Landverkehren; Konsolidation in Luft- und Seefrachtverkehren
Lagerhaltung und Distributionslogistik: Ein- und Auslagern, Warenbehandlung, Lagerbestandsmanagement, Kommissionieren bis hin zur Übernahme von Montagefunktionen, Auslieferung, E-Fulfillment beim E-Commerce
Gestaltung und Durchführung der Beschaffungslogistik: Übernahme des Supply-Chain-Managements zur Integration der Informations- und Materialströme einschließlich der Durchführung der notwendigen Transport-, Umschlag- und Lagertätigkeiten
Weitere Dienstleistungen: Mit dem Güterversand, dem Umschlag und der Lagerung ist eine im Einzelnen kaum fassbare Zahl von Leistungen verbunden, die ebenfalls zum Leistungsspektrum der Spedition gehören:
die Übernahme von Güter- und Warenbehandlungen (Verpacken, Umpacken, Markieren, Labeln, Bemustern, Mengen- und Qualitätskontrolle, Vermittlung bzw. Gestellung von Lademitteln)
Ausstellen und Beschaffung von Transportdokumenten und Begleitpapieren der Konnossementen, z. B. das FBL – FIATA Multimodal Transport Bill of Lading als Durchkonnossement (vgl. Arten von Konnossementen im Artikel Konnossement im internationalen Verkehr), Konsulatsfakturen, Ursprungszeugnisse, Gesundheitsatteste, Zolldeklarationen, Versandscheine
Durchführung von Verzollungen und die Erledigung von Zollverfahren im In- und Ausland
Ausstellung von Spediteurübernahmebescheinigungen, Spediteur-(Haus)-Konnossementen, Haus-AWB (Air Waybill deutsch: Luftfrachtbrief) und ähnlichen Dokumenten
Abschluss und Vermittlung von Transportversicherungen und Ausstellung von Versicherungspolicen
Einziehung und Transferierung von Nachnahmen, bankmäßige Abwicklung des Dokumentengeschäfts (Akkreditiv)
Bearbeitung von Schadensreklamationen und Kontrollen

Logistische Dienstleistungen

Logistikaufgaben gehen weit über das traditionelle Geschäft der Optimierung von Güterversendungen und Transportketten hinaus. Die bloße Güterversendung von der Rampe des Versenders an das Wareneingangstor des Empfängers wird zunehmend von Systemlösungen abgelöst, die den Spediteur tiefer in die Beschaffungs- und Absatzprozesse integrieren.

Neben der Organisation von Transport-, Umschlag- und Lagerprozessen sind es die Zusatzleistungen (Value Added Services), die beim Outsourcing für den Kunden einen Mehrwert darstellen:

Logistikberatung
Abrufsteuerung
Bestandsmanagement
Qualitätskontrollen
Zentrallagerfunktionen
Bestellabwicklung für Kunden
Konfektionierung
Montagearbeiten
Kommissionieren, Verpacken
Etikettierung
Regalservice
Fakturierung und Inkasso
Retourenmanagement
Callcenter
Tracking and Tracing
E-Fulfillment
Temperaturkontrolle von Waren

Wirtschaftliche Aspekte

Eine Spedition lohnt sich für den Versender insbesondere dann, wenn verschiedene Transportmittel für dasselbe Frachtgut erforderlich sind. Muss beispielsweise das Frachtgut im Vorlauf zunächst mit Lastkraftwagen zum Bahnhof, Flughafen oder Hafen transportiert werden, danach im Hauptlauf per Güterzug, Frachtflugzeug oder Binnen- oder Seeschiff befördert werden und schließlich im Nachlauf wieder mit einem LKW zum Empfänger gebracht werden, kann die Spedition diese Lieferkette organisieren.

Die Einsatzmöglichkeit leistungsfähiger Transportsysteme im Fernverkehr hängt von der zeitlichen und räumlichen Konsolidierung des Stückgutaufkommens an den Versand- und Empfangsorten ab. Das Sammeln und Verteilen erfolgt dabei mit speziell hierfür eingesetzten eigenen oder fremden Nahverkehrsfahrzeugen. Dabei werden die Einzelsendungen im Einzugsgebiet des Versandplatzes gesammelt und auf der Umschlaganlage des Versandspediteurs bezogen auf die Empfangsorte gebündelt. Am Empfangsort des Fernverkehrsfahrzeugs erfolgt dann die Verteilung der Einzelsendungen über die Umschlaganlage des Empfangsspediteurs. Größere Einzelsendungen werden direkt abgeholt und zugestellt, das heißt, sie werden aus Kosten- und Zeitgründen nicht über die Umschlaganlagen der Versand- und Empfangsspediteure umgeschlagen.

Spediteure haben schon in den 1980er Jahren ihre flächendeckenden Stückgutverkehre so beschleunigt, dass heute ein 24-Stunden-Service als Normalfall gilt. Auch ausländische Empfangsorte bis 500 Kilometer Entfernung werden heute innerhalb von 24 Stunden bedient; für längere Strecken und bei Einsatz von Fähren innerhalb von 48 Stunden.

International

Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich sind die Speditionsunternehmen nicht lizenziert. Allerdings sind viele der Unternehmen Mitglied der British International Freight Association, die Güter von verschiedenen Absendern für den Gütertransport nach Europa vereinigt (Groupage).[4]

Irland

Obwohl in Irland keine spezielle Lizenzierung für Logistikunternehmen notwendig ist, existieren eine Reihe von Dachorganisationen (wie die Irish International Freight Association), die bei den teilnehmenden Unternehmen für den Standard und Professionalität sorgen sollen. Speditionsunternehmen sind mit 148 Milliarden Euro Umsatz eines der wichtigsten Standbeine der irischen Ökonomie.[5]

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) müssen Unternehmen, die im nationalen Gütertransport tätig sind, beim Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten registriert sein. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die Güter von einem Absender akzeptieren, und mit eigenem Frachtschein transportieren dürfen.[6] Unternehmen, die in der internationalen Seefracht tätig sind, müssen bei der Federal Maritime Commission als sogenannte „Ocean Transportation Intermediaries“ registriert sein.[7] Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen einem Seefrachtspediteur („ocean freight forwarder“) und einem Non-vessel operating common carrier (NVOCC). Der Ocean-freight forwarder ist für die Dokumentation und logistische Organisation verantwortlich, handelt aber als Agent für einen Auftraggeber und ist deshalb nicht selbst für die Fracht haftbar. Ein NVOCC hingegen ist ein Anbieter für Seefracht, der berechtigt ist, seine eigenen Frachtscheine auszustellen und ist bei Verlust oder Beschädigung der Fracht haftbar. Die Luftfracht wird in den USA, wie in vielen anderen Staaten auch, über die International Air Transport Association lizenziert. Zusätzlich müssen Unternehmen, die Luftfracht befördern, eine Lizenz als Indirect Air Carrier (IAC) beim Department of Homeland Security erwerben.[8][9]

Kanada

Das Ministerium für das Verkehrswesen in Kanada (Transport Canada) ist das verantwortliche Organ um Richtlinien und Programme in Bezug auf Speditionsunternehmen durchzusetzen. Die meisten Gesetze zum Internationalen Frachttransport fallen allerdings in die Zuständigkeit der Canada Border Services Agency. Der kanadische Dachorganisation der Speditionsunternehmen (Canadian International Freight Forwarders Association – CIFFA) wurde 1948 gegründet um bei den Mitgliedern gleichbleibenden Standard zu gewährleisten.[10] Die Richtlinien sind für die Unternehmen allerdings nicht verpflichtend.

Siehe auch

Abliefernachweis
E-Rates
Flottenmanagement
Frachtbörse
Fuhrpark
Güterkraftverkehr
Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR)
Ladeschein
Lohnfuhrunternehmen
Offizielles Spediteur-Adressbuch

Literatur

DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband (Hrsg.): Zahlen-Daten-Fakten aus Spedition und Logistik 2010
Wolfgang Oelfke: Güterverkehr-Spedition-Logistik, Speditionsbetriebslehre, Bad Homburg vor der Höhe 1999
Steuerberater Branchenhandbuch, Gewerbliche und berufliche Besonderheiten zu Steuern-Wirtschaft, Recht, Loseblattsammlung
Willy Kopf (Hrsg.): LORENZ Leitfaden für Spediteure und Logistiker in Ausbildung und Beruf, Band 1 und 2
Vom Saumpferd zur Transportindustrie, Kirschbaum-Verlag, Bonn 1978, ISBN 3-7812-1010-3
Wieske: Transportrecht schnell erfasst, 3. Aufl., Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg 2012, ISBN 978-3-642-29725-0
Koller: Transportrecht. Kommentar, 9. Aufl., München 2016, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-70113-9
Hartenstein/Reuschle: Handbuch des Fachanwalts für Transport- und Speditionsrecht, 3. Aufl., Verlag Heymanns, Köln 2014, ISBN 978-3-452-28142-5
Praxishandbuch Transport, WEKA, Kissing, ISBN 978-3-452-28142-5

Einzelnachweise

↑ Wolfgang Oelfke, Speditionsbetriebslehre und Logistik, 1999, S. 11

↑ Informationen u. a. auf den Seiten des BGL: Gemeinsame Pressemitteilung zu den ADSp 2017

↑ DSLV: DSLV | Logistik-AGB. In: www.dslv.org. Abgerufen am 22. Juli 2016. 

↑ Freight forwarding: moving goods

↑ Kevin Roebuck: Supply Chain Management (SCM): High-Impact Strategies – What You Need to Know: Definitions, Adoptions, Impact, Benefits, Maturity, Vendors.

↑ 49 U.S. Code § 13102 – Definitions (8) Freight forwarder

↑ Office of Transportation Intermediaries

↑ What is a Freight Forwarder? (Memento des Originals vom 16. März 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.export.gov

↑ IATA Cargo and Mail Security Forum 2014 (Memento des Originals vom 2. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.iata.org

↑ CIFFA’s Rich History

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Normdaten (Sachbegriff): GND: 4056085-5 (OGND, AKS)

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Kategorien: LogistikHandelsrechtTransportrechtLogistikunternehmenDistributionslogistikVersteckte Kategorie: Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2019-05

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