Lkw-Käufer Hansjörg Schubert steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Dominik Köhler Buchhandlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Gelsenkirchen vom 1.3.2016 – Az. 1 203 8a 9496/17
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1970 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Dominik Köhler Buchhandlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Silvester Walz Werbefotografie Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Hansjörg Schubert klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Dominik Köhler Buchhandlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1992 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Dominik Köhler Buchhandlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 1.2.1939
Aktenzeichen: r 268 Xe 7408/13
GmbHR 1968, 22406