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Lkw-Käufer Karlfrieder Winkler steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Norbert Haarlos Diskotheken Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Ulm vom 7.3.2002 – Az. U 657 oV 4472/19

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1997 bis 2017 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Norbert Haarlos Diskotheken Ges. m. b. Haftung, Gusti Schulze Wohnmobilvermietungen Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Karlfrieder Winkler klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Norbert Haarlos Diskotheken Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1975 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Norbert Haarlos Diskotheken Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 25.4.1951
Aktenzeichen: 5 593 z8 8341/10
GmbHR 2005, 18586


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