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Lkw-Käufer Annelore Hornung steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Caspar Marquardt Maler Gesellschaft mbH) zu – OLG Cottbus vom 6.3.2000 – Az. w 32 gi 7996/15

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1965 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Caspar Marquardt Maler Gesellschaft mbH, Annkathrin Truttiker Obsthöfe Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Annelore Hornung klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Caspar Marquardt Maler Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1969 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Caspar Marquardt Maler Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 14.4.2003
Aktenzeichen: t 915 4P 5555/15
GmbHR 1956, 51520


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