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Blick auf den Europa-Park Rust

Ein Freizeitpark ist entweder ein dauerhaft angelegter Vergnügungspark, der auf einem größeren Gelände mehrere Attraktionen – Fahrgeschäfte (Karussells, Autoscooter, Achterbahnen usw.), Schaubuden, Shows, Ausstellungen, Museen – vereinigt oder eine Parkanlage mit erweiterten Möglichkeiten, wie diversen Freizeitanlagen (z. B. Spielplätze, Minigolf oder Kletterwände), zur Freizeitgestaltung und Erholung.

Inhaltsverzeichnis

1 Definition von Freizeitparks
2 Anlage und Eintrittsgebühren
3 Freizeitparks in Videospielen
4 Parkanlage als Freizeitpark
5 Temporäre Freizeitparks
6 Siehe auch
7 Einzelnachweise
8 Literatur
9 Weblinks

Definition von Freizeitparks

In der Fachliteratur gibt es diverse Ansätze und Vorschläge zur Definition von Freizeitparks. Ein moderner, prägnanter Ansatz definiert, klassifiziert und typologisiert Freizeitparks wie folgt:

„Unter einem Freizeitpark versteht man alle für die Allgemeinheit geschaffenen Angebote von mehreren künstlichen oder natürlichen Freizeitelementen, die in abgegrenzten Flächen oder Räumen, zu einer verwaltungs- und vermarktungsrechtlich organisatorischen Einheit zusammengefasst sind und den Menschen bei der Gestaltung und Verbringung ihrer individuellen Freizeit aktives Handeln und Empfinden abfordern.“

– Dominik Rossmann: Freizeitparks und strategisches Marketing, 2013, S. 126

Dieser Definition zufolge werden Freizeitparks nochmals in drei Typen unterschieden, den Erlebnisparks, den Themenparks sowie den Sportparks. Diese Aufteilung ergibt sich durch fünf typische, konstitutive Merkmale, anhand derer man jeden Freizeitpark einem der drei Typen zuordnen kann.

Die fünf konstitutiven Elemente, die einen Freizeitpark klassifizieren und typisieren sind:[1]

Strategische Intention
Operative Intention (primär aktivierte Sensorik)
Taktische Intention (angestrebter Erlebnischarakter)
Architektonische Merkmale
Inhaltliche Merkmale

Juristisch sind Freizeitparks als Spielplätze definiert, die sich auch an Erwachsene richten, deren Besucher also über die regelmäßig vorauszusetzenden Tugenden der Besonnenheit und Mäßigung verfügen.

Anlage und Eintrittsgebühren

Ein Freizeitpark ist meist so angelegt, dass er ein Ausflugsziel für einen Tagesausflug bietet. Größere Parks bieten zunehmend auch Übernachtungsmöglichkeiten für mehrtägige Aufenthalte (Beispiel Europa-Park) oder bieten Zusatzangebote wie ein angegliedertes Spaßbad (Beispiel Duinrell), Kinos oder Räumlichkeiten für Konferenzen an.

In den meisten Parks wird für das Betreten des Geländes eine Eintrittsgebühr erhoben, in der Regel können danach die meisten Attraktionen ohne weiteres Entgelt benutzt werden. Anders funktioniert es beim sogenannten Tivoliprinzip (benannt nach einem der ältesten Freizeitparks der Welt, dem Tivoli Kopenhagen). Hier ist der Eintritt ähnlich wie bei einem Volksfest kostenlos oder recht günstig, aber es muss für die Benutzung der Attraktionen jeweils separat gezahlt werden. Manche dieser Parks bieten allerdings zusätzlich Tickets an, mit denen die Nutzung der Attraktionen pauschal abgegolten ist.

Wenn ein Park in einem besonderen Stil durchgängig gestaltet ist, spricht man von einem Themenpark. Diese Themenparks sind entweder in mehrere unterschiedliche thematische Bereiche aufgeteilt (wie beispielsweise Phantasialand, Europa-Park, Movie Park Germany oder Disneyland) oder konzentrieren sich auf ein spezielles Themengebiet (zum Beispiel Meeres-Themenparks wie Sea World oder der Erlebnispark Tripsdrill).

Freizeitparks in Videospielen

Mit dem Aufbau und Management eines Freizeitparks beschäftigen sich auch verschiedene Computerspiele. Das erste war Theme Park (1994), auch die RollerCoaster-Tycoon-Serie ist bekannt. Neben dem Wirtschaftssimulations-Teil kann man oft auch eigene Achterbahnen gestalten, dabei gibt es in der Regel aber weniger Möglichkeiten als bei reinen Achterbahn-Konstruktions-Spielen wie NoLimits.

Parkanlage als Freizeitpark

Des Weiteren wird eine Parkanlage zur Freizeitgestaltung auch Freizeitpark genannt, wenn bestimmte Möglichkeiten der Freizeitnutzung, wie diverse Freizeitanlagen (z. B. Spielplätze, Minigolf oder Kletterwände), zur normalen gärtnerischen Gestaltung einer Parkanlage dazukommen. Der Freizeitpark Lindlar ist ein Beispiel für einen solchen Park.

Temporäre Freizeitparks

Temporärer Freizeitpark als Ersatz für den ausgefallenen Stoppelmarkt in Vechta im September 2020

Normalerweise sind Freizeitparks als Dauereinrichtungen konzipiert, die, einmal aufgebaut, für unbestimmte Zeit an ihrem Standort stehenbleiben sollen. Während der COVID-19-Pandemie in Deutschland kamen viele Kommunen auf die Idee, das ab März 2020 gültige Verbot von Großveranstaltungen dadurch zu umgehen, dass sie die Aufstellung von „temporären Freizeitparks“ (auch „Pop up-Freizeitparks“ genannt) genehmigten. Diese mussten die Bedingung erfüllen, dass im Betrieb eine Nachverfolgung der Kontakte Infizierter und die Einhaltung vorgegebener Hygieneregeln möglich war. Für Freizeitparks, die diese Bedingung erfüllen konnten, lief das strenge Verbot von Großveranstaltungen am 31. August 2020 aus. Erst ab dem 2. November 2020 galt wieder (im sogenannten „Lockdown light“, der bis zum Ende des Monats gelten sollte) ein generelles Verbot von Großveranstaltungen in Deutschland.

Die ersten temporären Freizeitparks wurden Ende Juni 2020 in Düsseldorf, Dortmund und Ibbenbüren eröffnet.[2]

Typischerweise war die Dauer von temporären Freizeitparks auf vier bis fünf Wochen angesetzt. In dieser Zeit wurden den Besuchern Angebote gemacht, wie sie auf einem Jahrmarkt üblich sind. Denn temporäre Freizeitparks sind oft „Notvarianten“ von Jahrmärkten, die ausfallen müssen. Ihr Hauptzweck ist es, Schausteller vor dem Totalausfall von Einnahmen über einen längeren Zeitraum hinweg zu bewahren sowie eine Alternative zu der ausgefallenen Großveranstaltung zu bieten.

Zur Erfüllung der Auflagen für Großveranstaltungen waren die Gelände temporärer Freizeitparks eingezäunt, so dass jederzeit die Zahl der Besucher festgestellt werden konnte. Bei Überschreiten der vorgegebenen Obergrenze für Besucher gab es einen Einlassstopp. Besucher mussten ihre persönlichen Daten am Eingang ausfüllen und den ausgefüllten Zettel beim Verlassen des Parks abgeben. An Engstellen, an Bewirtungsstellen und in Fahrgeschäften herrschte Maskenpflicht. Überall auf dem Gelände gab es Gelegenheiten zur Desinfizierung der Hände.

Temporäre Freizeitparks konnten auf behördliche Anordnung vorzeitig abgebrochen werden, wenn in der betreffenden Gebietskörperschaft (d. h. im (Land-)Kreis bzw. in der kreisfreien Stadt) die Quote von 50 mit COVID-19 neu Infizierten auf 100.000 Einwohner überschritten wurde. Dies geschah u. a. in Hamm[3] und in Bremen.[4]

Siehe auch

 Wikipedia: WikiProjekt Vergnügungsparks und Fahrgeschäfte – Wikipedia-interne Fachredaktion zum Thema Vergnügungsparks und Fahrgeschäfte

Liste von Freizeitparks

Einzelnachweise

↑ Dominik Rossmann: Freizeitparks und strategisches Marketing, 2013, S. 129f

↑ Kommunen können nun entscheiden. Land NRW trifft Entscheidung für Pop-up-Freizeitparks – auch „FunDomio“ in Dortmund betroffen. In: ruhr24.de. 14. Juli 2020, abgerufen am 12. November 2020. 

↑ Corona: Kirmes-Park Hamm schließt. antenneunna.de. 22. September 2020, abgerufen am 13. November 2020

↑ Bremer Freipaak bleibt dicht – Schausteller verlieren vor Gericht. kreiszeitung.de. 25. Oktober 2020, abgerufen am 13. November 2020

Literatur

Uwe Fichtner/Rudolf Michna: Freizeitparks. Allgemeine Züge eines modernen Freizeitangebotes, vertieft am Beispiel des Europa-Park in Rust/Baden. Freiburg. (424 pp. in Großformat) Freiburg 1987
Hans-Jürgen Kagelmann, Reinhard Bachleitner, Max Rieder (Hrsg.): Erlebniswelten, Profil Verlag, München 2004, ISBN 978-3-89019-529-2
Norbert Loacker: Was Massen mögen. Essay. Innsbruck, Limbus 2016. ISBN 978-3-99039-079-5
Dominik Rossmann: Freizeitparks im Kontext der Freizeit- und Erlebnisgesellschaft. Ulysses Verlag, München 2012, ISBN 978-3-9812352-3-4
Dominik Rossmann: Freizeitparks und strategisches Marketing. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Ulysses Verlag, München 2013, ISBN 978-3-9808057-9-7
Hubert Schäfer: Freizeitindustrie. Struktur und Entwicklung. Deutscher UniversitätsVerlag, Wiesbaden 1995, ISBN 978-3-631-37552-5.
Markus Wachter: Künstliche Freizeitwelten. Lang, Frankfurt 2001, ISBN 978-3-631-37552-5 (Zugleich Dissertation an der Universität Wien 2000).

Weblinks

Commons: Freizeitparks Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Freizeitpark Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Linkkatalog zum Thema Freizeitparks bei curlie.org (ehemals DMOZ)
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4199476-0 (OGND, AKS)

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Kategorie: Freizeitpark

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