Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Emine Werner Medizinische FuÃÂpflege Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 10.1.1985 – Az. Y 162 Bi 5265/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Alheide Kaufmann gegenüber seinem Arbeitgeber Emine Werner Medizinische FuÃÂpflege Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer David Neugebauer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 26.11.2013
Aktenzeichen: 6 115 mC 661/20
GmbHR 1967, 25665