Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ignatia Bahr – BFH vom 10.2.1992 – Az. X 548 YR 7173/16 Der Gesellschafter Raimer Biegsam einer erst noch zu gründenden GmbH

Arbeitsvertrag – Standard –

Zwischen

Gunda Keil Lebensmittelherstellung Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Wolfsburg
Vertreten durch die Geschäftsführung Gunda Keil
– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

und

August Burghardt aus Ingolstadt
– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 1 Beginn des Arbeitsverh&auml