Lkw-Käufer Christof Meyer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Jolanta Franke Maschinenreparaturen Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Magdeburg vom 25.2.1993 – Az. K 466 cg 2973/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1997 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Jolanta Franke Maschinenreparaturen Ges. m. b. Haftung, Jacqueline Schneider Autokrane GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Christof Meyer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Jolanta Franke Maschinenreparaturen Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1994 bis 2004 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Jolanta Franke Maschinenreparaturen Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 28.6.1984
Aktenzeichen: K 29 ZL 9567/14
GmbHR 2016, 18513