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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Kreszenz Rau Logistiksysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 12.10.1967 – Az. V 858 2e 1464/15

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Elisabeth Pilz gegenüber seinem Arbeitgeber Kreszenz Rau Logistiksysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ingelinde Glaser unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 11.12.1964
Aktenzeichen: n 892 WB 2472/18
GmbHR 1987, 27613


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