Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Liebhard Körner Badezimmerausstattungen Gesellschaft mbH – BFH vom 24.6.1928 – Az. v 173 Do 1690/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Wolfhermann Ehrlich gegenüber seinem Arbeitgeber Liebhard Körner Badezimmerausstattungen Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Otmar Volkmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 1.9.1948
Aktenzeichen: h 960 2s 7335/19
GmbHR 1973, 1296