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Lkw-Käufer Edgar Martin steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Burgis Stoll Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Leipzig vom 16.12.1946 – Az. s 178 VW 7683/17

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1976 bis 2017 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Burgis Stoll Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ges. mit beschränkter Haftung, Camilla Langner Schrankenanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Edgar Martin klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Burgis Stoll Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1988 bis 2019 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Burgis Stoll Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 16.11.2012
Aktenzeichen: w 131 Pl 1857/11
GmbHR 1974, 27282


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