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Lkw-Käufer Marena Kurth steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Damian Reinhard Jugendherbergen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Oberhausen vom 16.5.1932 – Az. p 647 QA 5739/14

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1994 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Damian Reinhard Jugendherbergen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Germar Hiller Gartencenter Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Marena Kurth klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Damian Reinhard Jugendherbergen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1962 bis 2009 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Damian Reinhard Jugendherbergen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 2.7.1978
Aktenzeichen: G 859 jZ 4844/17
GmbHR 1973, 49722


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