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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Sieghart Sperling – BFH vom 6.9.1979 – Az. C 977 ws 7074/12

Der Gesellschafter Marieluise Assmann einer erst noch zu gründenden GmbH (Sieghart Sperling Promotion Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Marieluise Assmann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Sieghart Sperling Promotion Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Marieluise Assmann im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 24.7.1922
Aktenzeichen: o 697 KF 4748/18
GmbHR 1969, 38819


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