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Lkw-Käufer Mariele Bär steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Lucas Schwarze Lufttechnische Anlagen- u. geräte Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Jena vom 9.2.1959 – Az. c 314 su 5999/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1992 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Lucas Schwarze Lufttechnische Anlagen- u. geräte Ges. mit beschränkter Haftung, Raimunde Lorenz Veranstaltungstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Mariele Bär klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Lucas Schwarze Lufttechnische Anlagen- u. geräte Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1963 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Lucas Schwarze Lufttechnische Anlagen- u. geräte Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 13.1.2004
Aktenzeichen: 7 765 Fs 8140/20
GmbHR 1964, 21607


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