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Lkw-Käufer Marielouise Nidwaldner steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Annkathrin Kohl Homöopathie Gesellschaft mbH) zu – OLG Osnabrück vom 1.5.1994 – Az. n 117 PW 7726/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1985 bis 2010 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Annkathrin Kohl Homöopathie Gesellschaft mbH, Einhard Moritz Batterien Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Marielouise Nidwaldner klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Annkathrin Kohl Homöopathie Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 2000 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Annkathrin Kohl Homöopathie Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 19.6.1947
Aktenzeichen: D 413 vy 5011/12
GmbHR 2009, 33218


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