Eine Unternehmensgründung stellt viele Gründer vor eine Vielzahl bürokratischer Hürden. Wer sofort mit seinem neuen Unternehmen durchstarten möchte und die Vorteile bestehender Firmenstrukturen zu schätzen weiß, sollte sich mit dem Thema Unternehmenskauf beschäftigen. Dazu muss sich der Gründer aber in erster Linie klar sein, welche Gesellschaftsform er favorisiert und dadurch bedingte rechtliche wie wirtschaftliche Aspekte abwägen. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Mit dem Kauf einer sogenannten Vorrats- oder Mantelgesellschaft kann die Geschäftstätigkeit sofort aufgenommen werden.

Kauf von Vorrats- oder Mantelgesellschaften

Eine Mantelgesellschaft ist eine vom Handelsregister abgemeldete Gesellschaft, die zum Verkauf steht. Ihre wirtschaftliche Tätigkeit ist zum Zeitpunkt des Verkaufs beendet. Vor dem Kauf einer Mantelgesellschaft sollten Sie sich über die Firmenvergangenheit informieren. Fordern Sie deshalb immer die Einsicht in die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre ein. Eine Vorratsgesellschaft hingegen wurde mit dem Zweck gegründet, wiederverkauft zu werden. Diese Gesellschaft weist daher keine früheren Geschäftstätigkeiten auf. Relativ einfach lässt sich der Kauf oder Verkauf einer Mantel- oder Vorratsgesellschaft heutzutage über das Internet abwickeln.

Auf die Unternehmensform kommt es an

Wer sich mit dem Kauf eines Unternehmens beschäftigt, sollte sich klar sein, welche Gesellschaftsform zu ihm passt. Bei den Kapitalgesellschaften ist die GmbH eine der beliebtesten Gesellschaftsformen. Aber generell eignen sich noch weitere Rechtsformen hervorragend zum Kauf und Verkauf über eine Mantel- oder Vorratsgesellschaft. Einen guten Überblick über die Merkmale der Rechtsformen bietet folgende Aufstellung:

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Haftungsbeschränkung ist für viele Unternehmer der ausschlaggebende Grund, sich für diese Rechtsform zu entscheiden. Die Inhaber einer GmbH haften nicht mit ihrem privaten Vermögen. Das Gesamtrisiko ist somit für alle Gesellschafter gut kalkulierbar. Die GmbH-Stammeinlage, mit der die Gesellschaft haften, beträgt insgesamt mindestens 25.000 Euro. Die Stammeinlage kann dabei auf mehrere Gesellschafter verteilt werden. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht aus Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung.

Die GmbH & Co KG

Die GmbH&Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der als Komplementär keine natürliche Person, sondern eine GmbH eingesetzt wird. Dadurch wird das Haftungsrisiko für beteiligte Privatpersonen minimiert.

Die Unternehmensgesellschaft

Falls ein Unternehmer nur über wenig Kapital verfügt, bietet sich die Unternehmensgesellschaft UG als Rechtsform an. Diese Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung benötigt nur 1 Euro Stammkapital. Da die UG auch haftungsbeschränkt ist, wird sie auch Mini-GmbH genannt.

Die Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft unterscheidet sich vor allem in der Höhe des Stammkapitals. 50.000 Euro müssen mindestens ins Unternehmen eingebracht werden. Zudem sind Kontrollorgane vorgesehen. Die Aktiengesellschaft setzt sich aus einem Aufsichtsrat, dem Vorstand, der für die Geschäftsführung zuständig ist, und der Hauptversammlung zusammen. Die Hauptversammlung besteht aus den Aktionären, die durch den Kauf einer Aktien Anteilseigner des Unternehmens sind.

Vorteile für den Unternehmer beim Kauf einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung, einer Aktiengesellschaft oder UG

  • Bis zu einem halben Jahr kann die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Anspruch nehmen. Ein bereits gegründetes Unternehmen kann hingegen binnen weniger Tage vollzogen werden. Zudem entfallen sämtliche Formalitäten einer Unternehmensgründung und der Kauf oder auch Verkauf kann einfach über das Internet abgewickelt werden.
  • Das Haftungsrisiko wird minimiert
  • Das Gesellschaftskapital ist eingezahlt und steht unmittelbar nach dem Kauf zur Verfügung