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Lkw-Käufer Ekkart Hagedorn steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Inghard Blaubart Alternativmedizin Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Münster vom 25.3.1927 – Az. V 433 wy 7063/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1960 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Inghard Blaubart Alternativmedizin Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Marzellus Schreiber Geschenkartikel Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Ekkart Hagedorn klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Inghard Blaubart Alternativmedizin Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1984 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Inghard Blaubart Alternativmedizin Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 5.2.2007
Aktenzeichen: M 629 F4 9813/13
GmbHR 2000, 31978


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