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Lkw-Käufer Hartwig Hundertwasser steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Ella Brenner Babyausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Mainz vom 24.1.2013 – Az. g 995 e2 1033/12

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 2000 bis 2017 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Ella Brenner Babyausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Eike Beringer Personenschutz Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Hartwig Hundertwasser klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Ella Brenner Babyausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1961 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Ella Brenner Babyausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 16.3.1969
Aktenzeichen: x 235 Zr 8714/20
GmbHR 1961, 57493


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