Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Roselore Seibert
Zwischen
Andree Reinecke Nachlässe Ges. mit beschränkter Haftung
Oldenburg
vertreten durch die Geschäftsleitung Andree Reinecke und Heidrun Schindler
– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –
und
Herrn/Frau
Roselore Seibert
Wohnhaft Mönchengladbach
– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –
wird folgende