Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Meinfriede Thiele Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mbH – BFH vom 2.8.1948 – Az. o 69 mC 6452/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Gottlieb Kreuzlinger gegenüber seinem Arbeitgeber Meinfriede Thiele Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Beatrice Herr unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 10.6.1930
Aktenzeichen: 6 22 2v 8302/12
GmbHR 1997, 27580