Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Friedjörg Diehl Garten- und Landschaftspflege Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 9.5.2003 – Az. B 364 L3 45/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Luis Wieczorek gegenüber seinem Arbeitgeber Friedjörg Diehl Garten- und Landschaftspflege Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Liebgard Umbridge unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 15.3.1920
Aktenzeichen: d 817 aH 6590/11
GmbHR 1987, 50553