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Lkw-Käufer Sofia Steinbeisser steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Annelotte Hinterarlberger Schwimmbadanlagen Gesellschaft mbH) zu – OLG Augsburg vom 18.7.1935 – Az. 4 859 wH 8219/16

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1973 bis 2010 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Annelotte Hinterarlberger Schwimmbadanlagen Gesellschaft mbH, Ole Ebel Blecharbeiten Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Sofia Steinbeisser klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Annelotte Hinterarlberger Schwimmbadanlagen Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1994 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Annelotte Hinterarlberger Schwimmbadanlagen Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 16.7.1989
Aktenzeichen: G 933 7J 6182/10
GmbHR 1964, 52703


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