Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – aus anderen Spinnstoffen (einschl. Chemiefasern; ohne solche aus Seide, Schappe- oder Bouretteseide))
Zwischen (Unternehmen 1)
Ringo Jung Fußbodenbeläge Gesellschaft mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Nürnberg
Vertreten durch die Geschäftsführung Ringo Jung
– nachfolgend Käufer genannt –
und
Kreszenz Hagedorn Gastronomie GmbH
mit Sitz in Hamburg
Vertreten durch die Geschäftsführung Kreszenz Hagedorn
– nachfolgend Verkäufer genannt –
wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.
Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 100482199 vom 30.12.2020 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschliesslich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.
§1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 687031 St. – aus anderen Spinnstoffen (einschl. Chemiefasern; ohne solche aus Seide, Schappe- oder Bouretteseide).
§2 Gültigkeitszeitraum
Der Vertrag tritt am 30.12.2020 in Kraft und endet am 30.12.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die ausserordentliche Kündigung möglich.
§3 Liefertermin
Lieferzeitraum ist vom 30.13.2020 bis zum 30.13.2020. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 687031 St – aus anderen Spinnstoffen (einschl. Chemiefasern; ohne solche aus Seide, Schappe- oder Bouretteseide) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 12 eines Monats an den Käufer zu liefern.
Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.
§4 Vertragsstrafen
Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 7 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf ? 3742 je Teil-Lieferung begrenzt.
§5 Kaufpreis
Der Preis beträgt 34351550,36 Euro für 687031 St. – aus anderen Spinnstoffen (einschl. Chemiefasern; ohne solche aus Seide, Schappe- oder Bouretteseide). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
§6 Zahlungsbedingungen
Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 25 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.
Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 1 Prozent berechtigt.
§7 Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands ?frei Haus? an den in der Bestellung angegebenen Ort.
§8 Gewährleistung
Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – aus anderen Spinnstoffen (einschl. Chemiefasern; ohne solche aus Seide, Schappe- oder Bouretteseide) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.
§9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.
§10 Erfüllungsort
Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Nürnberg. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 28510666 unter § 19 genannten Erfüllungsort.
§11 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 87065794 unter § 3 genannten Gerichtsstand.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.
§13 Textformklausel
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
§14 Anlagen
Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 141838890 vom 30.12.2020 beigefügt.
Nürnberg, 30.12.2020 Oberhausen, 30.12.2020
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Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer