Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwisch

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 78393

Heute, den 03.01.2021, erschienen vor mir, Henrik Aguzzi, Notar mit dem Amtssitz in Mainz,

1) Frau Janfried Stratmann,
2) Herr Ferdinande Bayer,
3) Herr Thomas Fischer,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell?schaft mit beschr&auml

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 55063

Heute, den 03.01.2021, erschienen vor mir, Theohold David, Notar mit dem Amtssitz in Regensburg,

1) Frau Elisabetha Vandemars,
2) Herr Friedl Abendrot,
3) Herr Ingunde Fries,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell?schaft mit besch

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 35482

Heute, den 02.01.2021, erschienen vor mir, Hansjürgen Abraxas, Notar mit dem Amtssitz in Saarbrücken,

1) Frau Fridegund Sitting Bull,
2) Herr Otwin Wagner,
3) Herr Lotte Henkel,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell?schaf

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 85338

Heute, den 01.01.2021, erschienen vor mir, Stefan Hinterarlberger, Notar mit dem Amtssitz in Oldenburg,

1) Frau Adolfa Hundertwasser,
2) Herr Jörn Thelen,
3) Herr Roswita Alt,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell?schaft mit b

Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwisch

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 84003

Heute, den 01.01.2021, erschienen vor mir, Wulfhardt Sachs, Notar mit dem Amtssitz in Oberhausen,

1) Frau Helma Schuh,
2) Herr Friedel Ulbrich,
3) Herr Meinold Muth,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell?schaft mit beschränk

Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwisch

Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwisch

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 28507

Heute, den 31.12.2020, erschienen vor mir, Heiner Addams, Notar mit dem Amtssitz in Lübeck,

1) Frau Rothmund Frisch,
2) Herr André Zaches,
3) Herr Juliane Hofbauer,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell?schaft mit beschr&