Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwisch
Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern
UR. Nr. 78393
Heute, den 03.01.2021, erschienen vor mir, Henrik Aguzzi, Notar mit dem Amtssitz in Mainz,
1) Frau Janfried Stratmann,
2) Herr Ferdinande Bayer,
3) Herr Thomas Fischer,
1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell?schaft mit beschrä
Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern
UR. Nr. 55063
Heute, den 03.01.2021, erschienen vor mir, Theohold David, Notar mit dem Amtssitz in Regensburg,
1) Frau Elisabetha Vandemars,
2) Herr Friedl Abendrot,
3) Herr Ingunde Fries,
1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell?schaft mit besch
Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern
UR. Nr. 35482
Heute, den 02.01.2021, erschienen vor mir, Hansjürgen Abraxas, Notar mit dem Amtssitz in Saarbrücken,
1) Frau Fridegund Sitting Bull,
2) Herr Otwin Wagner,
3) Herr Lotte Henkel,
1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell?schaf
Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern
UR. Nr. 85338
Heute, den 01.01.2021, erschienen vor mir, Stefan Hinterarlberger, Notar mit dem Amtssitz in Oldenburg,
1) Frau Adolfa Hundertwasser,
2) Herr Jörn Thelen,
3) Herr Roswita Alt,
1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell?schaft mit b
Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwisch
Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern
UR. Nr. 84003
Heute, den 01.01.2021, erschienen vor mir, Wulfhardt Sachs, Notar mit dem Amtssitz in Oberhausen,
1) Frau Helma Schuh,
2) Herr Friedel Ulbrich,
3) Herr Meinold Muth,
1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell?schaft mit beschränk
Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwisch
Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwisch
Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern
UR. Nr. 28507
Heute, den 31.12.2020, erschienen vor mir, Heiner Addams, Notar mit dem Amtssitz in Lübeck,
1) Frau Rothmund Frisch,
2) Herr André Zaches,
3) Herr Juliane Hofbauer,
1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell?schaft mit beschr&