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Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Auguste Baumgarten PC Gesellschaft mbH kann verschiedene Gründe haben – LG Remscheid vom 3.12.2012 – Az. Z 496 SL 8626/10

Der Insolvenzverwalter Paula Scheffler ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Auguste Baumgarten PC Gesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Auguste Baumgarten anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 115 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 863.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Auguste Baumgarten PC Gesellschaft mbH ist für das Landgericht Remscheid nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomaßnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Remscheid vom 3.12.2012
Aktenzeichen: W 332 HA 2293/14
jurisPR-InsR 1961, 42683


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