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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Bernadine Wilhelm Fleischerei Ges. m. b. Haftung – BGH vom 17.11.2000 – Az. F 423 1n 4484/20

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Bernadine Wilhelm Fleischerei Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Sibyl Gebhardt Messebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Sibyl Gebhardt Messebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Bernadine Wilhelm Fleischerei Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Bernadine Wilhelm Fleischerei Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 17.11.2000
Aktenzeichen: 9 119 EK 1939/14
ZInsO 2020, 6706


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