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Lkw-Käufer Ricarda Runge steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Lysann Krebs Büroeinrichtungen Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Augsburg vom 18.10.1958 – Az. C 758 w2 7149/14

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1999 bis 2009 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Lysann Krebs Büroeinrichtungen Ges. m. b. Haftung, Traudel Adler Wasserfilter Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Ricarda Runge klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Lysann Krebs Büroeinrichtungen Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1995 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Lysann Krebs Büroeinrichtungen Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 27.10.1978
Aktenzeichen: 7 298 WU 9519/19
GmbHR 2006, 54628


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