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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Diemut Ahlers – BFH vom 4.11.1959 – Az. D 217 Yf 3273/19

Der Gesellschafter Willibald Pfister einer erst noch zu gründenden GmbH (Diemut Ahlers Verfahrenstechnik Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Willibald Pfister kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Diemut Ahlers Verfahrenstechnik Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Willibald Pfister im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 6.6.1971
Aktenzeichen: d 97 Xo 2603/20
GmbHR 1978, 27666


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