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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Dierk Binninger Sprachenschule Gesellschaft mbH – BGH vom 28.6.1985 – Az. L 438 dB 8284/13

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Dierk Binninger Sprachenschule Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Birga Koch Elektrotechnik GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Birga Koch Elektrotechnik GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Dierk Binninger Sprachenschule Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Dierk Binninger Sprachenschule Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 28.6.1985
Aktenzeichen: 7 53 fh 4439/20
ZInsO 1994, 14761


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