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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Egbert Wille – BFH vom 26.3.1967 – Az. Z 431 lN 1388/11

Der Gesellschafter Ingetrud Wilms einer erst noch zu gründenden GmbH (Egbert Wille Musiker Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Ingetrud Wilms kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Egbert Wille Musiker Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Ingetrud Wilms im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 5.6.2010
Aktenzeichen: 1 590 Zi 5148/13
GmbHR 1953, 42854


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