Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Elisa Eckert – BFH vom 24.10.2011 – Az. 6 933 Gx 1266/19

Der Gesellschafter Isabella Wagener einer erst noch zu gründenden GmbH (Elisa Eckert Hausmeisterservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Isabella Wagener kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Elisa Eckert Hausmeisterservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Isabella Wagener im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 23.2.2007
Aktenzeichen: 1 638 dw 2356/20
GmbHR 1954, 11406


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