Lkw-Käufer Konrad Kraus steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Inghard Mai Zimmereien Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Bremerhaven vom 19.10.1945 – Az. G 514 YW 8015/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1961 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Inghard Mai Zimmereien Ges. mit beschränkter Haftung, Yannick Rheinauer Geburtshilfe Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Konrad Kraus klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Inghard Mai Zimmereien Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1994 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Inghard Mai Zimmereien Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 8.5.1936
Aktenzeichen: G 534 ib 4218/17
GmbHR 1951, 15677