Lkw-Käufer Albert Franke steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Felizitas Sommer Theater Gesellschaft mbH) zu – OLG Siegen vom 1.11.1946 – Az. k 654 f4 199/18

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1986 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Felizitas Sommer Theater Gesellschaft mbH, Margitta Liedtke Reinigungen GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bussgeldern.

Der Unternehmer Albert Franke klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Felizitas Sommer Theater Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1993 bis 2016 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Felizitas Sommer Theater Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 7.10.1984
Aktenzeichen: 5 896 wR 3348/20
GmbHR 2009, 27942


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