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Lkw-Käufer Ingomar Thomas steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Ruthilde Petri Mediation Gesellschaft mbH) zu – OLG Pforzheim vom 8.6.1960 – Az. 1 245 Cd 305/18

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1977 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Ruthilde Petri Mediation Gesellschaft mbH, Kathrin Engelmann Krane und Kranarbeiten Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Ingomar Thomas klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Ruthilde Petri Mediation Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1989 bis 2010 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Ruthilde Petri Mediation Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 16.3.1974
Aktenzeichen: S 790 7n 3396/13
GmbHR 1981, 2214


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