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Lkw-Käufer Phillip Hellmann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Edelburg Picard Rehabilitationsmittel Gesellschaft mbH) zu – OLG Pforzheim vom 17.7.1986 – Az. 2 766 fm 8164/15

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1998 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Edelburg Picard Rehabilitationsmittel Gesellschaft mbH, Margit Krebs Innenausbau Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Phillip Hellmann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Edelburg Picard Rehabilitationsmittel Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1992 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Edelburg Picard Rehabilitationsmittel Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 4.6.1993
Aktenzeichen: a 108 0G 463/15
GmbHR 1965, 25425


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