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Lkw-Käufer Ehrentrud Esser steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Landolf Kleine Hygieneartikel Gesellschaft mbH) zu – OLG Düsseldorf vom 8.3.1958 – Az. F 314 34 983/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1963 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Landolf Kleine Hygieneartikel Gesellschaft mbH, Linhilde Wille Dressur Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Ehrentrud Esser klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Landolf Kleine Hygieneartikel Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1988 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Landolf Kleine Hygieneartikel Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 4.7.1951
Aktenzeichen: k 762 12 7283/13
GmbHR 1984, 16903


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