Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Mechthilde Jost Brennstoffhandel Ges. m. b. Haftung – BFH vom 5.8.1989 – Az. 8 771 BF 5865/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Rosel Jordan gegenüber seinem Arbeitgeber Mechthilde Jost Brennstoffhandel Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Alinde Paulsen unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 6.9.1973
Aktenzeichen: B 900 gW 2421/14
GmbHR 1997, 29660