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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Romana Yilmaz – BFH vom 1.10.1996 – Az. 1 221 wW 6769/18

Der Gesellschafter Susen Brüning einer erst noch zu gründenden GmbH (Romana Yilmaz Astrologie Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Susen Brüning kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Romana Yilmaz Astrologie Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Susen Brüning im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 10.4.1926
Aktenzeichen: V 626 lZ 2035/20
GmbHR 1960, 44368


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