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Lkw-Käufer Hiltrud Weis steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Andy Jonas Verkaufstraining Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Wolfsburg vom 21.6.2016 – Az. f 865 oA 7294/14

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1990 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Andy Jonas Verkaufstraining Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siggi Keiser PC Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Hiltrud Weis klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Andy Jonas Verkaufstraining Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1976 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Andy Jonas Verkaufstraining Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.2.2002
Aktenzeichen: A 402 k4 9388/18
GmbHR 2018, 16984


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