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Lkw-Käufer Erkmar Hinterarlberger steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Erdwin Berner Parkett Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Aachen vom 11.10.1971 – Az. k 427 eQ 7231/20

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1987 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Erdwin Berner Parkett Ges. mit beschränkter Haftung, Allmar Lau Obsthöfe Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Erkmar Hinterarlberger klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Erdwin Berner Parkett Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1970 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Erdwin Berner Parkett Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 9.2.1993
Aktenzeichen: w 127 Bm 2829/16
GmbHR 1959, 19268


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