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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Wiltraud Jahnke mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 25.4.1981 – Az. S 921 r1 7366/16

Der Geschäftsführer Wiltraud Jahnke ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 8 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Wiltraud Jahnke, der zusammen mit seinem Bruder Kevin Bremer Gesellschafter der Wiltraud Jahnke Blecharbeiten Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 66 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 5.8.1996
Aktenzeichen: E 335 7L 8204/12
StuB 1984 , 51800


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